Kurs in Ihrer Firma?

Kein Problem!

So funktioniert’s:

1. Firmenangaben ausfüllen

2. Gewünschten Kurstag und Teilnehmeranzahl angeben

3. Anfrage unverbindlich abschicken

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

 

Allgemeine Informationen

  • Betriebliche Ersthelfer an nur 1 Tag
  • Bestpreis Münchens
    Via BG/UK abrechnen: 0,00 EUR pro Person
    oder
    Kosten übernehmen: 42,00 EUR pro Person
  • Auch kurzfristige Termine möglich
  • Wahlweise auf Deutsch oder Englisch
Inhouse-Kurs buchen

Hinweis: Es werden mindestens 15 Teilnehmer berechnet (abzgl. den Teilnehmern, welche von der BG übernommen werden).

Hinweis: Die maximale Teilnehmeranzahl pro Kurs beträgt 20. Gerne schulen wir Ihre Mitarbeiter über mehrere Kurse hinweg!

Datenschutzhinweis
Die Datenschutz-Hinweise habe ich zur Kenntnis genommen (Datenschutzerklärung).

Weitere Informationen

Um „betrieblicher Ersthelfer“ sein zu können, ist der Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses notwendig. Um den Status zu behalten, ist spätestens alle zwei Jahre eine Fortbildung erforderlich.

Kleiner Tipp: Der zeitliche Umfang der Neu-Ausbildung ist identisch mit der Fortbildung. Unser Kurs ist also für beide Fälle ideal geeignet.

Wir sind durch alle Berufsgenossenschaften und Unfallkassen ermächtigt, die Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen und können die Kursgebühren direkt mit den Unfallversicherungsträgern abrechnen.

Damit wir mit der BG bzw. der Unfallkasse abrechnen können, benötigen wir von dir das im Voraus ausgefüllte Anmeldeformular zur Ausbildung für betriebliche Ersthelfer im Original.

In der DGUV-Vorschrift 1 (§26) heißt es, dass für die Erste-Hilfe-Leistung betriebliche Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen müssen:

1. Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer

2. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten:
a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 Prozent,
b) in sonstigen Betrieben 10 Prozent,
c) in Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfer je Kindergruppe,
d) in Hochschulen 10 Prozent der Versicherten nach Paragraf 2 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch siebtes Buch (SGB VII).

Wenn du als Unternehmer einen oder mehrere deiner Mitarbeiter zum betrieblichen Ersthelfer ausbilden lassen willst, bist du bei uns an der richtigen Adresse. Erste Hilfe 089 ist durch alle Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger ermächtigt, die Erste Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen.

Egal ob kleiner Betrieb, mittelständisches Unternehmen, Bildungseinrichtung oder Konzern – Erste Hilfe 089 steht dir gerne mit Rat und Tat zur Seite! Wir beraten dich und bilden deine Mitarbeiter professionell zu Ersthelfern aus.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns via E-Mail unter info@erstehilfe089.de oder über unser Kontaktformular. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!