FAQ
Im Folgenden findest du eine Antwort auf einige Fragen zum Erste-Hilfe-Kurs, welche uns regelmäßig erreichen.
Mehr Informationen zum Erste-Hilfe-Kurs findest du übrigens in unserer Sektion für Kursinhalte.
Kursanmeldung
Zur Anmeldung einfach einen Termin auf der Kursseite auswählen und das Anmeldeformular ausfüllen. Du erhältst eine Anmeldebestätigung als E-Mail.
BG/UK-Abrechnung
Zur Abrechnung über die BG oder UK buche einfach ganz normal deinen Kurstermin und bringe dein Abrechnungsformular ausgefüllt und vom Unternehmen unterschrieben am Kurstag mit (im Original). Das Formular ist dann deine Bezahlung 🙂
Das Abrechnungsformular findest du HIER (Ausnahme: BGW, hier benötigst du das online ausgefüllte Formular von bgw-online.de).
Alternativ können du oder deine Firma die Kursgebühr auch gerne selbst übernehmen.
Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
Erste-Hilfe Kurse für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sind spezielle Erste-Hilfe-Kurse für eine altersgerechte Erste Hilfe bei zu betreuenden Kindern und Säuglingen.
Im beruflichen Umfeld von Mitarbeiter*innen an Kindertagesstätten (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort) sowie Grundschullehrer*innen sind solche Aus- und regelmäßige Fortbildungen in Erster Hilfe Teil des Arbeitsschutzes und als präventive Maßnahmen vorgeschrieben.
Derzeit bieten wir derlei Kurse als Inhouse-Kurse für Gruppen ab 12 Personen in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen an, jedoch nicht für Einzelpersonen.
Hier kannst du gerne einen Inhouse-Kurs anfragen!
Kursdauer
Der Erste-Hilfe-Kurs enthält 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten und dauert mit Pausen insgesamt 7,5 Stunden.
Ersatzbescheinigung
Kein Problem! Innerhalb von 2 Jahren hast du die Möglichkeit, eine Zweitbescheinigung bei uns zu bestellen. Hier kannst du eine Ersatzbescheinigung beantragen.
Gültigkeitsdauer der Bescheinigung
Für Fahrschüler ist im Gesetz inzwischen keine Gültigkeitsdauer mehr festgelegt. Es empfiehlt sich hier Kontakt mit der jeweilgen Führerscheinstelle aufzunehmen (für München siehe hier).
Eine Erste-Hilfe Bescheinigung hat für betriebliche Ersthelfer eine Gültigkeit von 2 Jahren.
Sehtest
Für den Erwerb Deines Führerscheins – Klassen A, A1, B, BE, M, L und T wird ein Sehtest benötigt.
Gerne kannst du einen Sehtest bei uns vor Ort hinzubuchen.
Optiker bieten ebenfalls Sehtests für den Führerschein an. Auch Amts- und Augenärzte führen diesen Test durch.
Der Test dauert nur wenige Minuten. Das Ergebnis wird von der Sehteststelle auf einer Bescheinigung für die Fahrschule festgehalten.
Passbilder
Für den Führerschein, Personalausweis und den Reisepass wird jeweils ein biometrisches Passbild benötigt. Dieses erhält man in Fotostudios oder durch Fotoautomaten. Auch ist es möglich biometrische Passbilder selbst zu machen und auszudrucken.
Derzeit bieten wir keine Passbilder an.
Kleiderordnung
Strapazierfähige Kleidung und rutschfestes Schuhwerk wird empfohlen. Für entstehende Schäden an oder durch Kleidung (z.B. Schuhe) können wir nicht haften.
Mitzubringen
Schreibunterlagen, wenn du Notizen machen möchtest, Interesse am Kurs und gute Laune. Außerdem bringe bitte noch deinen Lichtbildausweis (Personalausweis, Aufenthaltstitel oder Reisepass) und ggf. die Kursgebühr in Bar oder via EC-/Kreditkarte mit.
Pausen
In unseren Kursen finden regelmäßige kleine Pausen statt (5 Minuten). Außerdem gibt es eine Mittagspause (30 Minuten). Für Verpflegung kommen wir nicht auf, bitte bringe selbst Verpflegung mit. In den umliegenden Geschäften kann Essen gekauft werden.
Praktische Übungen
Die praktischen Übungen sind wesentlicher Teil der Ausbildung und vom Gesetzgeber vorgeschrieben, weshalb alle Kursteilnehmer daran teilnehmen müssen. Ohne erfolgreiche praktische Übungen dürfen wir dir keine Bescheinigung ausstellen.
Verspätung / Fehlzeiten
Komme bitte rechtzeitig. Nach dem ausgeschriebenen Kursbeginn dürfen wir dich nicht mehr einlassen, da die vorgeschriebene Unterrichtszeit nicht mehr eingehalten werden würde. Dies gilt auch für eine verspätete Rückkehr aus der Pause oder das vorzeitige Verlassen des Kurses.